Sonar Lifeguard
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Anbieter:
SAR-Drohnen
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Sonar-Lifeguard – Modell 2026 (Humminbird MEGA Live 2 & APEX 13 Edition)
Die Sicherheits-Revolution für Naturbäder & Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung
Kristallklare Live-Bilder selbst bei Algenblüte und Schwebstoffen. Das von mir entwickelte Sonar-Lifeguard Modell 2026 durchdringt organische Trübungen in Bio- und Naturbädern mit der wegweisenden Humminbird MEGA Live 2 Echtzeit-Technologie. Schützen Sie Ihre Badegäste lückenlos – auch dort, wo das menschliche Auge den Becken- oder Seeboden nicht mehr erkennt.
"Aus der Praxis für die Praxis:"
„Als ich von 2018 bis 2023 selbst als Badeaufsicht am Beckenrand stand, war ich jeden einzelnen Tag unendlich froh, dieses System an meiner Seite zu haben. Bei schlechter Sicht oder starkem Betrieb blickt man auf eine unruhige, trübe Wasseroberfläche und der psychische Druck ist enorm. Mit dem Sonar-Lifeguard konnte ich zu jeder Sekunde mit absoluter Gewissheit sagen: Da unten liegt niemand! Dieses Gefühl der Sicherheit ist für jede Rettungskraft unbezahlbar.“
– Ihr Entwickler & ehemalige Badeaufsicht
💡 Hintergrundwissen zu den Produktbildern & Videos:
Die gezeigten Medien dokumentieren die Anfänge und die enorme Langlebigkeit meiner Entwicklung: Nach dem ersten Prototyp im Jahr 2018 ging 2019 die erste Generation auf Basis eines Garmin-Systems in den Betrieb. Dieses wegweisende System läuft im Freibad Bichl bis heute absolut zuverlässig im täglichen Dauereinsatz. Das hier angebotene Modell 2026 ist die konsequente Weiterentwicklung dieser jahrelangen Praxiserfahrung – ausgestattet mit der noch moderneren, hochauflösenden Humminbird MEGA Live 2 Technologie und der APEX-Zentrale.
Die größte Herausforderung in Naturbädern: Die Sicht & Rechtssicherheit
Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung bieten ein unvergleichliches, chlorfreies Badeerlebnis. Organische Prozesse, wechselnde Nährstoffeinträge, Schwebstoffe und sommerliche Algenblüten führen jedoch phasenweise zu stark eingeschränkten Sichttiefen. Das stellt Betreiber vor ein massives rechtliches und wirtschaftliches Problem.
Nach den offiziellen FLL-Richtlinien und dem DGfdB-Regelwerk (R 94.05) gilt eine strikte, gesetzliche Mindestsichttiefe für Naturbäder von 1,20 Metern. Wird diese kritische Grenze unterschritten, greift die Verkehrssicherungspflicht hart durch: Das Bad muss sofort komplett behördlich geschlossen werden!
Doch was passiert im gesetzlich zulässigen Grenzbereich darüber – zum Beispiel bei einer Sichttiefe von 1,50 Metern in einem 3,40 m bis 3,80 m oder noch tieferen Becken? Hier gibt es ab der Sichtgrenze keine feste Richtlinie mehr, außer der einen harten juristischen Pflicht: Der Betreiber muss zu jeder Zeit zweifelsfrei ausschließen können, dass am tiefen Beckengrund eine Person leblos liegt.
Die Haftungsfalle: Unterwasser-Abtrieb trotz Absperrleine
Die vermeintliche Lösung vieler Bäder ohne technische Ausstattung lautet oft: "Wir sperren den tiefen Bereich einfach mit einer Leine ab und erlauben das Schwimmen nur dort, wo wir den Grund sehen." Das ist ein fataler rechtlicher Irrtum, der vor Gericht bei einem Unfall oft nicht standhält, da das Risiko eines Abtreibens vorhersehbar ist.
Wenn ein Badegast im flacheren Bereich in Not gerät, sinkt der Körper selten schnurgerade ab. Durch Unterwasserströmungen, Wind an der Oberfläche oder letzte Reflexe kann ein lebloser Körper im Ernstfall unter der Absperrleine hindurch in den tiefen, nicht mehr einsehbaren Bereich driften. Bleibt dies unbemerkt, drohen dem Betreiber ernsthafte strafrechtliche Consequenzen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Der absolute Ernstfall: Ein unbemerktes Kleinkind im Tiefbereich
Es braucht nur eine einzige Sekunde der Unaufmerksamkeit am Beckenrand: Ein kleines Kind rutscht am Steg aus oder fällt unbemerkt in den tiefen Schwimmerbereich. Kleinkinder ertrinken lautlos – sie strampeln nicht, sondern sinken sofort wie ein Stein zu Boden. Ist das Wasser biologisch getrübt, verschwindet das Kind sofort im blinden Bereich und ist für das menschliche Auge absolut unsichtbar. Ohne technische Hilfe endet dieser Unfall meist tödlich.
Genau hier greift der Sonar-Lifeguard 2026 als technischer Schutz vor Beckensperrungen und Haftungsrisiken: Er übernimmt die lückenlose Echtzeit-Überwachung des tiefen Bereichs, solange sich die Sichttiefe im legalen Rahmen (über 1,20 m) bewegt. Während das menschliche Auge versagt, durchdringt das hocheffektive Humminbird MEGA Live 2 Sonar die organischen Schwebstoffe in diesem tiefen Betriebsbereich perfekt. Seine automatische 360°-Abtastung läuft permanent im Hintergrund.
Durch die regelmäßige, aktive Betrachtung des Monitors (mindestens alle 1 bis 2 Minuten) durch die Badeaufsicht oder Helfer kann eine auffällige Situation oder eine verunfallte Person sofort auf dem Display identifiziert werden. Per Knopfdruck auf der Fernbedienung oder direkt am Gerät wird die Schwenkfunktion manuell gestoppt und gleichzeitig der akustische Alarm ausgelöst – so werden die Rettungskräfte am Beckenrand in Sekundenschnelle mobilisiert. Sie müssen Ihre tiefen Beckenzonen nicht sperren und sichern den vollen Badebetrieb im legalen Rahmen ab.
Konformität mit der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regel 107-001)
Der Sonar-Lifeguard 2026 lässt sich perfekt in die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Ihres Bäderbetriebs gemäß DGUV Regel 107-001 integrieren. Bei schwierigen Sichtverhältnissen verlangt die Unfallversicherung wirksame Maßnahmen, um das Ertrinkungsrisiko in tiefen Beckenbereichen zu minimieren. Als hochentwickeltes, visuelles Assistenzsystem entlastet der Sonar-Lifeguard Ihre Badeaufsicht nachweislich von dem enormen psychischen Druck und schützt Kommunen sowie Vereinsvorstände vor dem Vorwurf des Organisationsverschuldens.
Wirtschaftlichkeit für Kommunen: Schnelle Beschaffung statt Bürokratie-Wahnsinn
Während extrem teure und fehleranfällige optische KI-Kamerastationen (Überwasser-Kameras oft weit über 50.000 Euro) langwierige kommunale Ausschreibungen, Gemeinderatsbeschlüsse und jahrelange Wartezeiten nach sich ziehen, bietet der Sonar-Lifeguard 2026 einen entscheidenden Vorteil bei der Haushaltsplanung:
- Direktvergabe im laufenden Haushalt: Durch die hocheffiziente und kompakte Bauweise liegt das System in einem Budgetrahmen unter 10.000 € Brutto, der in den meisten Kommunen direkt über die freie Vergabe (Direktbeschaffung) ohne aufwendiges Ausschreibungsverfahren vom Bürgermeister oder Bauhofleiter beauftragt werden kann.
- Sofort einsatzbereit bei drohender Schließung: Wenn in der laufenden Saison Algenblüten drohen und tiefe Schwimmerbereiche mangels Bodensicht gesperrt werden müssten, kann die Gemeinde das System flexibel aus dem laufenden Budget für den Badbetrieb finanzieren – ohne monatelange bürokratische Hürden.
- Vorteil gegenüber optischer Überwachung: Kamerasysteme scheitern bei biologischer Wassertrübung komplett, da Linsen keine Sicht durch Algen und Schwebstoffe haben. Der Sonar-Lifeguard arbeitet mit hochfrequentem Schall und liefert genau die Bilder vom Beckengrund, bei denen Kameras längst blind sind.
Vorteile & High-Tech-Features der Generation 2026
- Absolut mobiles Profi-Racksystem: Die gesamte Steuereinheit und die APEX-Zentrale sind in ein extrem robustes 19-Zoll-Case aus der Veranstaltungstechnik verbaut. Dank strapazierfähiger Lenkrollen und Radmulden lässt sich das System spielend leicht bewegen und vor Betriebsschluss sicher im Aufsichtsraum verstauen.
- Autarke Stromversorgung über Bleigel-Akkus: Maximale Sicherheit am Beckenrand! Das System wird komplett autark über integrierte, zyklenfeste **Profi-Bleigel-Akkus** betrieben. Gefährliche 230V-Netzkabel und Stolperfallen im nassen Barfußbereich entfallen komplett. Ein intelligentes Automatik-Ladegerät ist fest im Rack integriert.
- Präziser Schrittmotor-Antrieb: Die automatische Rotation des Gebers wird über einen hochpräzisen, langlebigen Schrittmotor und ein mechanisches Spezialgestänge gesteuert. Dies sorgt für eine absolut ruckelfreie, verschleißarme 360°-Abtastung des Beckens.
- Verhindert Beckensperrungen: Sichert den vollen Betrieb von Schwimmerbereichen und Sprungtürmen auch bei biologischen Trübungsphasen oberhalb der Schließungsgrenze.
Hersteller
Wolfgang Herm
Bahnhofstr. 16
82431Kochel
Land :
E-Mail : info@sar-drohnen.de
www.sar-drohnen.de
Verantwortliche Person
Wolfgang Herm
Franz-Marc-Str. 53
82431Kochel
Deutschalnd
info@sar-systeme.eu
www.sar-drohnen.com