Lebensretter aus der Luft: Warum Wasserwacht und DLRG Drohnen ohne C-Klassifizierung fliegen dürfen

Lebensretter aus der Luft: Warum Wasserwacht und DLRG Drohnen ohne C-Klassifizierung fliegen dürfen

Wolfgang Herm|

Lebensretter aus der Luft: Warum Wasserwacht und DLRG Drohnen ohne C-Klassifizierung fliegen dürfen

Wenn jede Sekunde zählt und eine Person im Wasser unterzugehen droht, ist Schnelligkeit das einzige, was Leben rettet. Genau hier schlägt die Stunde modernster Technik: Drohnen, die in Sekundenschnelle direkt zum Verunfallten fliegen und ein Rettungsmittel zielsicher abwerfen.

Doch beim Thema Drohneneinsatz im Ehrenamt herrscht oft große Unsicherheit: „Dürfen wir als Ortsgruppe überhaupt eine Drohne kaufen und betreiben, die keine C-Klassifizierung (C0 bis C6) nach den neuen EU-Richtlinien hat?“

Die klare Antwort lautet: Ja, ihr dürft es – und zwar völlig legal! Erfahrt hier, warum das deutsche Luftverkehrsrecht eurer Ortsgruppe den Rücken freihält.

Der rechtliche Joker: § 21k der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

Die strengen Regeln der EU-Drohnenverordnung und die Pflicht zu zertifizierten Drohnenklassen (wie C1, C2 oder C6) wurden für den zivilen Markt und Hobby-Piloten geschaffen. Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – zu denen die DLRG und die Wasserwacht im Katastrophenschutz und Rettungsdienst gehören – gelten völlig andere Maßstäbe.

Sobald ihr zu einem Notfall gerufen werdet (Gefahr im Verzug / Wasserrettung), greift § 21k der deutschen LuftVO. Dieser Paragraph befreit Einsatzkräfte von den starren Vorgaben der „Offenen Kategorie“. Das bedeutet für euch:

  • Keine C-Klassifizierung nötig: Ihr dürft hochspezialisierte Rettungsdrohnen einsetzen, die kein ziviles C-Siegel tragen.
  • Abwurf von Rettungsmitteln erlaubt: Während der Abwurf von Gegenständen im zivilen Drohnenrecht streng verboten ist, ist er im hoheitlichen BOS-Einsatz zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt.

Reine Übungsflüge? Auch das ist geregelt!

Eine berechtigte Sorge in den Ortsgruppen lautet oft: „Der Ernstfall ist klar, aber müssen wir für Übungsflüge im Dienstabend ein anderes Gerät nutzen?“

Nein. Das Training und die Einsatzerprobung gehören unmittelbar zur Aufrechterhaltung eurer Einsatzbereitschaft. Solange die Flüge im offiziellen Dienstkontext stattfinden, von der technischen Leitung angeordnet und im Dienstbuch dokumentiert werden, sind auch die Übungsflüge mit eurer Spezialdrohne rechtlich abgesichert.

Wichtig: Nur reine Freizeitflüge, etwa private Aufnahmen auf dem Sommerfest oder für Social Media außerhalb des Dienstes, wären ziviler Betrieb. Dafür ist das Gerät nicht gedacht.

 

Live-Präsentation auf dem „Tag der Retter“: Das einsatzbereites Drohnensystem SkyRescue 150 inklusive dem OneUP- Selbs aufblasenden Rettungsring 

„Vielleicht habt ihr uns und das System ja auch schon live vor Ort gesehen – wie hier auf dem Tag der Retter auf unserem Stand. 📸 Als autorisierter Fachhändler konnten wir den Ortsgruppen dort den neuesten Prototypen des bayerischen Herstellers im finalen Erprobungsstadium präsentieren. Das enorme Interesse hat uns einmal mehr gezeigt, wie groß der Bedarf an schnellen, unbemannten Erstrettern am Wasser ist und wie viele rechtliche Unsicherheiten wir im direkten Gespräch klären konnten. Das fantastische Feedback der Einsatzkräfte vor Ort fließt nun direkt in die finale Serienproduktion des Herstellers ein, damit das System im harten Dienstalltag perfekt performt.“

Die Drohne als „Rettungsmittel“ sehen

Betrachtet diese Drohne nicht als „Videospielzeug“, sondern als das, was sie ist: Ein technisches Rettungsgerät – genau wie ein Defibrillator, ein Rettungsbrett oder eine Lifeline. Sie ist ein Werkzeug, das die Lücke schließt, bis die Bootsbesatzung oder die Rettungsschwimmer vor Ort sind.

Als spezialisierter B2B-Vertriebspartner arbeiten wir eng mit innovativen Herstellern aus Bayern zusammen. Wir liefern euch nicht nur die Hardware mit integrierter Abwurfvorrichtung, sondern sichern euch auch vertraglich und dokumentarisch so ab, dass eure Vereinsführung oder der Kreisverband die Beschaffung rechtssicher genehmigen kann.

Ihr wollt eure Schnelleinsatzgruppe (SEG) mit dem fliegenden Rettungsmittel ausstatten?

Kontaktiert uns unverbindlich. Wir stellen euch die passenden Datenblätter und rechtlichen Beschaffungsunterlagen für euren Vorstand oder Kreisverband zur Verfügung!

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